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Werke
anderer Künstler werden nicht Kopiert. Diese können jedoch für eigene Entwürfe
unter Einhaltung des Urheberrechtsschutzes Verwendung finden.
Alle
Designs werden nur einmal hergestellt. Hiervon sind Firmen/
Produktbezeichnungen, Flottenfahrzeuge u.ä. ausgenommen.
Bei
Auftragsvergabe sind alle anfallenden Kosten für Materialien und Betriebsstoffe
vom Kunden sofort zu vergüten.
Entwurfsarbeiten
wie Skizzen, Referenzfotos u.ä. werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
Diese
Kosten werden jedoch bei der endgültigen Auftragvergabe mit der vereinbarten
Honorarrechnung verrechnet.
Die
Vergütung des Honorars wird bei Fertigstellung der Designleistung sofort und
ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die
Designleistung Eigentum der Fa. Airbrush Artworks Bonn. Bewegliche Designträger
können bis zur vollständigen Bezahlung einbehalten werden.
Originalentwürfe
und Skizzen sowie Referenzfotos bleiben Eigentum der Fa. Airbrush Artworks Bonn.
Alle
Designs dürfen vom Kunden nur im voraus bezeichnetem Rahmen genutzt werden.
Jedwede weitere Nutzung ist der Fa. Airbrush Artworks Bonn anzuzeigen, und nur
mit Genehmigung zulässig.
Erfüllungsort
des Auftrages ist Bonn. Gerichtsstandort ist das Amtsgericht Bonn |